Anwaltskanzlei Stefan Ellinghaus

Anwaltskanzlei Stefan Ellinghaus

Rechtsanwalt - Notar

Herzlich Willkommen!

Logo der Kanzlei EllinghausHier entsteht eine schicke neue Website für „Kanzlei Ellinghaus“. Sie basiert auf chayns von den Tobit.Labs. All unsere Neuigkeiten, Bilder, Termine und vieles mehr werden damit automatisch und immer wieder frisch auf dieser Seite aufbereitet. Natürlich auch in einer für mobile Geräte optimierten Ansicht.

„Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muss hart auftreten, 
ein höfliches Recht nutzt niemandem.“

Goethe, Maximen und Reflexionen

Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Notariat

Notar 


Aktuelle Neuigkeiten

Nachbarrecht

Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln 1. Ob eine landesgesetzliche Vorschrift das Eigentum an Grundstücken zu Gunsten der Nachbarn i.S.v. Art. 124 EGBGB "anderen" als den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Beschränkungen unterwirft, so dass die Gesetzgebungskompetenz des Landes besteht, lässt sich nur auf der Grundlage einer vergleichenden Gesamtwürdigung der bundes- und landesrechtlichen Regelungen bestimmen.*) 2. Das Landesrecht darf Beschränkungen enthalten, die dieselbe Rechtsfolge wie eine vergleichbare nachbarrechtliche Regelung des Bundes anordnen, aber an einen anderen Tatbestand anknüpfen und einem anderen Regelungszweck dienen; allerdings muss dabei die Grundkonzeption des Bundesgesetzes gewahrt bleiben.*) 3. Regelungen, die den Grundstückseigentümer zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des Nachbargebäudes verpflichten, sind aufgrund des Vorbehalts in Art. 124 EGBGB von der Gesetzgebungskompetenz der Länder umfasst.*) BGH, Urteil vom 12.11.2021 - V ZR 115/20 https://www.imr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?HTTP_DocType=Urteil&Gericht=BGH&Urteilsdatum=12.11.2021&Aktenzeichen=V+ZR+115%2F20&nlrm=0-cfcd2
09. Jan. 2022 um 18:36 Uhr

Wohnungseigentum

Eigentümer kann gegen Störungen seines Eigentums weiterhin selbst vorgehen Nach der zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB, die auf die Abwehr von Störungen seines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts gerichtet sind, weiterhin selbst geltend machen.*) BGH, Urteil vom 01.10.2021 - V ZR 48/21 https://www.imr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?HTTP_DocType=Urteil&Gericht=BGH&Urteilsdatum=01.10.2021&Aktenzeichen=V+ZR+48%2F21&nlrm=0-cfcd2
09. Jan. 2022 um 18:29 Uhr

Gewerberaummiete

Eigentümer und Vermieter nicht identisch: § 566 Abs. 1 BGB greift nicht immer! 1. Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat.*) 2. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Grundstückseigentümer erst im Zeitpunkt der Veräußerung des vermieteten Grundstücks ein wirtschaftliches Interesse am Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Mietvertrag hat.*) BGH, Urteil vom 27.10.2021 - XII ZR 84/20 https://www.imr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?HTTP_DocType=Urteil&Gericht=BGH&Urteilsdatum=27.10.2021&Aktenzeichen=XII+ZR+84%2F20&nlrm=0-cfcd2
09. Jan. 2022 um 18:26 Uhr

Gewerberaummiete

BGH hält nichts von 50/50-Lösung bei Geschäftsmiete im Lockdown Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen. Wahrscheinlich müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden. Dies zeichnete sich am 01.12.2021 am Bundesgerichtshof in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen ab. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe wollen ihr Urteil am 12.01.2022 verkünden. Weiter zur Pressemitteilung https://www.imr-online.de/IMRNavigator/dokumentanzeige.php?HTTP_DocType=News&NewsID=37398&nlrm=0-cfcd2
09. Jan. 2022 um 18:16 Uhr

Wohnraummiete

Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist bei ordentlicher Kündigung irrelevant Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung. BGH, Urteil vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20

https://www.imr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?HTTP_DocType=Urteil&Gericht=BGH&Urteilsdatum=13.10.2021&Aktenzeichen=VIII+ZR+91%2F20&nlrm=0-cfcd2

09. Jan. 2022 um 18:11 Uhr

Bald geht's los!

Wir freuen uns Sie auf unserer brandneuen Website begrüßen zu dürfen. In Kürze finden Sie auf unserer Site neue Inhalte und natürlich halten wir Sie hier immer über unsere aktuellen Neuigkeiten auf dem Laufenden.
30. Aug. 2021 um 13:12 Uhr



Öffnungszeiten